Oberfinanzdirektion
Fundstelle: Startseite / OFD Münster / Aktuelles / Kontingentierungsverfahren NRW
Adresse (URL): http://www.oberfinanzdirektion-muenster.de/die_ofd_ms/aktuelles/2012_Kontingentierungsverfahren.php
Mit einer von den Steuerberaterkammern in NRW unterstützten Initiative der Finanzverwaltung soll der zeitgerechte und kontinuierliche Eingang von Jahressteuererklärungen in steuerlich beratenen Fällen optimiert werden. Darüber hinaus soll eine Lösung der Fristenproblematik herbeigeführt werden.
Im Rahmen gemeinsamer Gespräche zwischen der Finanzverwaltung NRW sowie den Steuerberaterkammern NRW wurde das nachfolgende - auf einer freiwilligen Teilnahme basierende - Kontingentierungsverfahren als Pilotprojekt zur Sicherung eines kontinuierlichen Erklärungseingangs in den Finanzämtern ab dem Veranlagungszeitraum 2010 entwickelt.
Eine erfolgreiche Teilnahme am Kontingentierungsverfahren führt pauschal und ohne Fristverlängerungsantrag für bis zu 25% der von den Steuerberatern abzugebenden Jahressteuererklärungen zu einer allgemeinen Fristverlängerung bis zum 28.02. des Zweitfolgejahres.
Die Zahl der Teilnehmer am Kontingentierungsverfahren ist voraussichtlich begrenzt, weil es sich um ein Pilotprojekt handelt. Die Teilnehmerzahl wird im Vergleich zum Vorjahr jedoch mindestens verdoppelt, d. h. es wird mindestens die Zahl der Teilnehmer zusätzlich berücksichtigt, die bereits für den Veranlagungszeitraum 2010 berücksichtigt wurde.
Steuerberater, die bereits am Kontingentierungsverfahren für den Veranlagungszeitraum 2010 teilgenommen haben, müssen sich nicht erneut anmelden, sie nehmen automatisch weiter am Verfahren teil.
Die Oberfinanzdirektion Münster bietet allen anderen der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe angehörenden Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften an, sich für das Kontingentierungsverfahren ab dem Veranlagungszeitraum 2011 anzumelden.
Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die maximal mögliche Teilnehmerzahl, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Es werden nur Anmeldungen einbezogen, die mit dem amtlichen Anmeldeformular bis zum 15.03.2012 eingereicht werden.
Gleichzeitig macht die Oberfinanzdirektion darauf aufmerksam, dass es außerhalb des Kontingentierungsverfahrens keine Möglichkeit geben wird, auf vereinfachte Weise über die allgemein verlängerten Abgabefristen hinaus Fristverlängerungen zu erhalten. Insbesondere das für den Veranlagungszeitraum 2010 praktizierte erweiterte Fristverlängerungsverfahren, bei dem der Oberfinanzdirektion Mandantenlisten einzureichen waren, wird nicht mehr angeboten werden.
Finanzverwaltung und Steuerberaterkammern bitten die Kammermitglieder um Teilnahme am Kontingentierungsverfahren. Die Teilnahmebedingungen sind auch in den Kammernachrichten IV/2011 der Steuerberaterkammern veröffentlicht worden.
Bis 15.03.2012: (nur für neue Teilnehmer)
Übersendung des Formulars zur Teilnahme am Kontingentierungsverfahren (Veranlagungszeitraum 2011) an die zuständige Oberfinanzdirektion per E-Mail
(Anmeldefrist)
Nach dem 15.03.2012 erfolgt eine zeitnahe Rückmeldung durch die zuständige Oberfinanzdirektion über die Teilnahme/Nichtteilnahme am Kontingentierungsverfahren (unter Beifügung des Vordrucks der Mandantenliste, wenn die Teilnahme am Kontingentierungsverfahren bestätigt wird).
Bis 31.05.2012: (nur für neue Teilnehmer nach Erhalt der Teilnahmebestätigung)
Übermittlung der vollständig ausgefüllten Mandantenliste (nur Auflistung der Mandanten, die in NW steuerlich geführt werden) an die zuständige Oberfinanzdirektion
Wird eine Mandantenliste bis zum 31.05.2012 nicht eingereicht, ist eine Teilnahme am Kontingentierungsverfahren nicht möglich.
Ab viertem Quartal 2012: (alle Teilnehmer)
Mitteilung über die erreichten Kontingentierungsquoten
Zusätzlich zum Teilnahmeformular ist von den neuen, erstmals ab dem Veranlagungszeitraum 2011 Teilnehmenden - nach erteilter Zusage zur Teilnahme am Verfahren - eine vollständige Mandantenliste einzureichen. Erst mit Zusendung dieser Mandantenliste an die für Sie zuständige Oberfinanzdirektion kann eine Teilnahme am Kontingentierungsverfahren erfolgen. In der Mandantenliste sind Ihre Beraternummer, die Steuernummer und der Name des jeweiligen Mandanten sowie optional die ID - Nr. des Mandanten und des Ehepartners einzutragen.
Mit der Übersendung der Zusage zur Teilnahme am Kontingentierungsverfahren wird Ihnen als Exceldatei ein Vordruck zur Erstellung dieser Mandantenliste übersandt. Die ausgefüllte Mandantenliste ist bis spätestens zum 31.05.2012 elektronisch an die für Sie zuständige Oberfinanzdirektion unter folgenden E-Mailadressen zu übermitteln:
Oberfinanzdirektion Münster: mailto:kontingentierung@ofd-ms.fin-nrw.de
Hinweise zum Ausfüllen der Mandantenliste:
Aufzulisten sind nur die Mandanten, die in Nordrhein-Westfalen steuerlich geführt werden.
Die pauschale Fristverlängerung bis zum 28.02. des Zweitfolgejahres gilt nicht nur für die Einkommen-, Körperschaftsteuer- sowie Feststellungserklärungen, sondern auch für die Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärung. In der Mandantenliste sind daher auch die Steuernummern aufzuführen, in denen Ihr Mandant lediglich zur Umsatzsteuer bzw. Gewerbesteuer veranlagt wird.
Mandanten mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft sind nicht in die vorgenannte Mandantenliste aufzunehmen. Diese Fälle nehmen aufgrund abweichender Fristenregelungen nicht am Kontingentierungsverfahren teil.
Durch die Übermittlung der Mandantenliste wird die Vollständigkeit dieser Liste erklärt. Die nicht in einer Liste aufgeführten Mandanten gelten als steuerlich unberaten.
Antragsveranlagungsfälle (§ 46 Abs. 2 EStG) zählen nicht bei der Quotenermittlung, sind aber in die Liste aufzunehmen. Das Rechenzentrum der Finanzverwaltung prüft nach durchgeführter Veranlagung, ob ein Fall als Pflicht- oder Antragsveranlagungsfall zu werten ist, und wird bei der Quotenermittlung eine entsprechende Zuordnung vornehmen.
Für Rückfragen zum Kontingentierungsverfahren wenden Sie sich bitte nicht an Ihr Finanzamt, sondern die von NRWdirekt betreute Hotline der für Sie zuständigen Oberfinanzdirektion:
Oberfinanzdirektion Münster: 0251 - 934 - 1715
Eine Übersicht über die im Zusammenhang mit dem Kontingentierungsverfahren am häufigsten gestellten Fragen steht Ihnen hier zur Verfügung.
FAQs - Häufig gestellte Fragen zum Kontingentierungsverfahren
.